Aktuell dürfen wir wieder Gäste bei uns beherbergen. Dabei gilt:
Seit dem 03.04.2022 gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV). Damit entfallen alle Beschränkungen, wie der Zugang nach der 3G-Regel, für Beherbergungsunternehmen. Die bisherige Maskenpflicht in Innenräumen wurde ebenfalls aufgehoben.
Die aktuellen Werte zur 7-Tages-Inzidenz im Landkreis und aktuell geltende Regeln finden Sie auf der Website des Landkreises FRG.
Hier finden Sie außerdem ein Informationsblatt zu den notwendigen Maßnahmen und Verhaltensregeln in unserem Ferienhaus. Wir weisen außerdem darauf hin, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Beherbergung nicht möglich ist.
Wir freuen uns sehr auf Ihre Anfrage und darauf, Sie als Gäste begrüßen zu dürfen!